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FAQ :::> Domainrecht Domainfragen

 
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Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 485
Wohnort: wien.at

BeitragVerfasst am: Di. 30-Jan-2007 (14:04)    Titel: FAQ :::> Domainrecht Domainfragen Antworten mit Zitat

Zitat:
FAQs zum Domainrecht


Allgemeine Domainfragen

Ist eine Domain ein Recht?

Die rechtliche Definition der Domain ist Gegenstand vieler Diskussionen. Es gibt keine gesetzliche Definition. Zunächst ist eine Domain nur ein obligatorischer Anspruch gegenüber der Registrierungsstelle, eine bestimmte Bezeichnung im Rahmen des DNS-Systems registriert zu halten, was aufgrund der Einmaligkeit des Vorkommens zu einer ausschließlichen Innehabung dieser Bezeichnung führt.
Wodurch entsteht die Domain?

Eine Domain entsteht durch Registrierung einer Bezeichnung bei der für eine bestimmte Domain zuständigen Registrierungsstelle (Registry); für ".at" ist das die Firma nic.at. Der maßgebliche Zeitpunkt des Entstehens ist dabei die Eintragung in die Datenbank, weil ab diesem Zeitpunkt der Begriff kein zweites Mal eingetragen werden kann.

Für die technische Funktion, d.h. die Erreichbarkeit im WWW, ist zusätzlich noch die Eintragung in Nameserver erforderlich, die in der Regel nicht von der Registry, sondern von einem weiteren Diensteanbieter, meist Provider erfolgt.
Was ist der Registrierungsvertrag?

Das ist der Vertrag zwischen Domaininhaber und der Registry eine bestimmte Bezeichnung in ihre Datenbank einzutragen und eingetragen zu halten. Der Registrierungsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis und beinhaltet Elemente eines Werkvertrages und eines Mietvertrages. Der Vertrag wird häufig vom Kunden nicht direkt mit der Registry geschlossen, sondern mit einem Provider, der die Registrierung für diesen und auch meist die technische Konfiguration vornimmt.

Wird er mit einem Provider abgeschlossen, kommt es zu einem Dreiparteienverhältnis:
Die Beziehung Kunde - Provider ist, was die reine Registrierung betrifft, als Auftrag zu beurteilen, was die technische Konfiguration betrifft, als Werkvertrag.
Die Beziehung Kunde - Registry ist eine Art Werkvertrag mit Mietvertragscharakter. Für die nähere Beurteilung muss man sich die genauen AGB der Registry anschauen, aus der sich Rechte und Pflichten ergeben. Den Vertrag mit der Registry schließt der Provider im Auftrag des Kunden und somit als Stellvertreter, wodurch der Kunde selbst berechtigt, aber auch verpflichtet wird.
Die Beziehung Provider - Registry ist als Auftrag zu beurteilen, im Namen des Kunden eine bestimmte Bezeichnung als Domain einzutragen und reserviert zu halten.


Verleiht eine Domain ein Recht?

Die Registrierung einer beliebigen Bezeichnung als Domain entfaltet keinerlei Rechte, die mit dieser Bezeichnung nicht schon vorher verbunden gewesen wären. Im Zusammenhang mit der Verwendung, insbesondere dem Inhalt der Website, die unter dieser angeboten wird, kann sie aber Kennzeichenfunktion entfalten und in den Genuss des Kennzeichenschutzes (§ 9 UWG, § 43 ABGB) gelangen.



Registrierung einer Domain

Wo kann man sich erkundigen, ob es einen bestimmten Begriff schon als Firmennamen gibt?

Am einfachsten und billigsten ist ein Anruf beim nächsten Firmenbuch (bei jedem Landesgericht). Dort kann österreichweit abgefragt werden, ob es schon eine Firma gleichen Namens gibt. Ansonsten kann man Firmenbuchabfragen auch beim Notar oder bei den meisten Anwälten durchführen lassen.


Wo kann man sich erkundigen, ob ein bestimmter Begriff schon als Marke registriert ist?

Auskünfte über österreichische Marken erhält man beim Öst. Patentamt, leider nur gegen Entgelt.


... http://www.internet4jurists.at/domain/faq1a.htm

Zitat:
Domain-Registrierung

DNS-Namen werden in Domains verwaltet. Eine Voraussetzung, DNS-Namen im Internet bekannt zu machen, ist die Registrierung der zugehörigen Domain.

http://de.wikipedia.org/wiki/Domain-Registrierung

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